Was ist ein Sachschaden?

Wenn du das Eigentum eines Dritten beschädigst oder sogar zerstörst, dann handelt es sich um einen Sachschaden. Bist du nicht versichert, dann musst du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Wenn es sich dabei um eine umgekippte Vase handelt halten sich die Kosten noch relativ gering, steckst du aber beispielsweise durch eine umgekippte Kerze die halbe Wohnung deiner Freunde in Brand kann dich dieses Versehen finanziell ruinieren.

Was ist ein Personenschaden?

Wird eine Person verletzt oder getötet handelt es sich um einen Personenschaden. Beispiel: In Gedanken versunken überquerst du die Straße ohne auf den Verkehr zu achten und ein Autofahrer fährt beim Ausweichen gegen einen Baum und zieht sich durch den Unfall eine Querschnittslähmung zu. Als Verursacher musst du neben den Sachkosten (kaputtes Auto) auch für alle möglichen Folgekosten (Reha-Maßnahmen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, behindertengerechter Wohnungsumbau, etc.) aufkommen. So können sich die Kosten schnell in Millionenhöhe steigen und dich finanziell komplett ruinieren. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung und der richtigen Versicherungssumme (min. 5 Mio. €) schützt du dein Privatvermögen.

Was sind Gefälligkeitsschäden?

Verursachst du einen Schaden während du deinem Freund oder Nachbarn einen Gefallen tust indem du beispielsweise während er im Urlaub ist beim Blumengießen seine HiFi-Anlage versehentlich mitbegießt, dann handelt es sich um einen sogenannten Gefälligkeitsschaden. Nicht in jeder Police wird diese Art von Schaden abgedeckt und manche Versicherer machen Ausschlüsse wie beispielsweise bei der Umzugshilfe.

Was ist ein Vermögensschaden?

Man spricht von einem Vermögensschaden, wenn einem Dritten ein finanzieller Nachteil entsteht. Dabei kann man zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterscheiden. Die private Haftpflicht leistet bei beiden!

unechter Vermögensschaden:

Dabei handelt es sich immer um einen Folgeschaden auf Grund eines Personen- oder Sachschadens auftritt. Beispiel: Du spazierst im Park und siehst einen Bekannten und ohne auf den Radfahrer direkt hinter dir zu achten wechselst du die Straßenseite. Der Radfahrer versucht ruckartig zu bremsen wobei er runterfällt und unglücklich auf seinen rechten Arm aufkommt. Der selbstständig Tätige Fahrradfahrer muss ins Krankenhaus und schafft es nicht mehr zu seinem Termin. Neben den Behandlungskosten und den evtl. entstandenen Sachschaden am Fahrrad, kann er von dir die entgangenen Einnahmen aus dem geplatzten Geschäftstermin einfordern.

echter Vermögensschaden:

Hierbei handelt es sich ausschließlich um einen finanziellen Schaden. Beispiel: Du hast die Garage deines Nachbarn versehentlich mit einer Lieferung Kaminholz zugestellt und er muss sich nun ein Taxi zur Arbeit rufen, da er einen wichtigen Termin hat. Die Rechnung kann er dann an dich weiterleiten. Bei einem echten Vermögensschaden sind zusätzliche Sach- und Personenschäden ausgeschlossen.

Welche Personen sind versichert?

Natürlich hängt es davon ab für welche Versicherungsform du dich entscheidest und welchen Tarif du wählst (Basis, Kompakt, Top). Bei einer Familien-Haftpflichtversicherung sind der Ehegatte und die unverheirateten Kinder bis zur Vollendung Ihrer ersten Lehre, Berufsausbildung, Studium o.ä. versichert. Bei den Kindern werden auch Adoptiv-, Stief-, und Pflegekinder problemlos berücksichtigt. Die Partnerversicherung ist der Familienversicherung gleich und berücksichtigt unverheiratete Partner und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Bei einem Single-Tarif bist hingegen nur du alleine versichert.

Was sind Allmählichkeitsschaden?

Dabei spricht man von Schäden die nicht sofort auftreten, sondern erst im Laufe der Zeit bzw. allmählich durch Rauch, Staub, Ruß, Dämpfe, Gase, Temperaturen und Wasser verursacht werden. Beispiel: Nach dem Anschließen der Waschmaschine hat sich ein Rohr gelockert und über Monate baut sich ein Wasserschaden in der Nachbarwohnung auf. Achtung: Manche Versicherer schließen Allmählichkeitsschäden aus!

Was ist eine Forderungsausfallversicherung?

Wer einen Personen-, Vermögens- oder Sachschaden anrichtet und weder haftpflichtversichert noch zahlungsfähig ist, dann bleibt der Geschädigte leider auf dem Schaden sitzen. Hat der Geschädigte jedoch eine Forderungsausfalldeckung, dann springt die Versicherung in diesem Fall ein und begleicht den Schaden. Meist ist eine Forderungsausfalldeckung allerdings ziemlich teuer und der Verursacher muss den Geschädigten zunächst verklagen, um einen Anspruch im Zwangsvollstreckungsverfahren durchzusetzen!

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Wir empfehlen dir vor dem Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besonders auf die Höhe der Versicherungssumme zu achten. Eine Haftpflicht greift nicht nur bei kleinen Bagatellschäden wie zum Beispiel bei einem zerbrochenen Spiegel, sondern wenn es bei einem Unfall zu Personenschäden kommt und Behandlungskosten, Schmerzensgeld, evtl. Rentenzahlung, etc. auf dich zukommen. Reicht die Versicherungssumme für den verursachten Schaden nicht aus musst du mit deinem Privatvermögen haften und das kann im schlimmsten Fall bis zur Pfändung führen. Wir raten dir deshalb von Tarifen ab, dessen Versicherungssumme unter 5 Millionen Euro liegt! Es gibt viele günstige Versicherungen die viel höhere oder sogar unbegrenzte Deckung anbieten.

Welche Privathaftpflicht ist die richtige für mich?

Die beiden wichtigsten Kriterien einer privaten Haftpflichtversicherung sind der Preis und Leistungsumfang. Für eine gute Haftpflicht musst du auch nicht unbedingt viel mehr dazuzahlen, dennoch sind die Preisunterschiede zum Teil sehr stark. Wir empfehlen Tarife mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro. Die Laufzeit sollte nicht länger als 1 Jahr betragen, damit du flexibel bleibst und bei Preisänderungen schnell reagieren kannst. Vergewissere dich einfach indem du jetzt schnell, einfach und unverbindlich den Haftpflichtversicherung-Vergleichsrechner startest! So findest du einen leistungsstarken Tarif und sparst dazu noch viel Zeit und Geld!

Private Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

Auslandsaufenthalte zum Urlaubszweck werden von den meisten Versicherungen abgedeckt. Solltest du oder deine Familienangehörigen sich öfter als üblich und über längere Zeit im Ausland aufhalten solltest du dich am besten so früh wie möglich mit deiner Versicherung in Verbindung setzten um sicher zu sein welche Auslandsaufenthalte abgesichert sind. Verursachst du im Ausland einen Schaden, dann ist es in manchen Ländern vorgesehen, dass du für den Schaden direkt aufkommen musst noch bevor der Versicherungsfall abschließend geklärt wurde. Entsteht dir ein Schaden während du im Ausland bist und der Verursacher kann dafür nicht aufkommen und ist nicht versichert, dann übernimmt deine Haftpflichtversicherung den Schaden wenn du eine Forderungsausfalldeckung in deiner Police hast.

Ist eine private Haftpflichtversicherung „Pflicht“?

Nein, du bist generell nicht dazu verpflichtet eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nur in besonders risikoträchtigen Bereichen schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vor wie z.B. die Kfz-Haftpflicht.

Wie viel sollte eine Haftpflichtversicherung kosten?

Die Preise unterscheiden sich je nach Versicherer, aber auch nach Leistungs-/ und Versicherungsumfang. Eine gute Haftpflichtversicherung für Familien gibt es bereits ab 50,00 € jährlich!

Welche Schäden sind bei der Haftpflicht abgesichert?

Sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die im privaten Umfeld entstehen werden von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt.

Personenschäden

Du willst schnell die Straße überqueren und übersiehst dabei ein Auto, wenn der Autofahrer beim Ausweichen einen Unfall verursacht musst du für die entstandenen Kosten aufkommen. Ein Personenschaden kann schnell entstehen und bei einem schweren Unfall mit lebenslanger Pflege als Folge können Millionenbeträge entstehen. Deshalb ist es wichtig eine Haftpflichtversicherung abzuschließen die auch bei der Deckungssumme um die 10 Mio. vorsieht.

Sachschäden

Bist du bei deinen Freunden zu Besuch und stößt ausversehen eine Vase um oder kippst dein Getränk auf die neue Couch kann das sehr ärgerlich sein. Wenn du eine private Haftpflichtversicherung hast, dann bist du gegen solche Sachschäden abgesichert.

Vermögensschäden

Es handelt sich hierbei um die finanziellen Folgeschäden nach einem Personen- und/oder Sachschaden. Der Verunfallte kann somit Ansprüche gegen den Verursacher geltend machen, wenn er auf Grund des Personen- oder Sachschadens einen wichtigen Termin verpasst und zusätzlich finanzielle Schäden erleidet. Vermögenschäden kommen eher selten vor und sind in der Deckungssumme begrenzt.

Wofür brauche ich überhaupt eine private Haftpflichtversicherung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das Schadenersatzrecht wie folgt: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften – egal, ob Sach-, Personen- oder Vermögensschaden. Diese Schadenersatzpflicht gilt auch lebenslang und die Höhe ist nicht begrenzt. Wenn du bei jemandem unabsichtlich einen Schaden anrichtest haftest du im schlimmsten Fall mit deinem gesamten Privatvermögen und das kann deine ganze Existenz bedrohen. Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich davor und übernimmt sämtliche Kosten für entstandene Schäden und das selbst bei grober Fahrlässigkeit! Wir würden eine private Haftpflicht jedem ans Herz legen, denn so eine Versicherung kann dich bereits ab 40,00 € jährlich ruhig schlafen lassen.

Übernimmt die Versicherung auch Schäden bei gemieteten Wohnräumen?

Die Mietschäden sollten mit mindestens 300.000€ gedeckt sein. So ist nicht nur dein angemietetes Haus oder die Mietwohnung geschützt, sondern auch Ferienhäuser, Hotelzimmer und sogar der gepachtete Schrebergarten!

Was ist zu tun bei einem Schadensfall?

Ist ein Schaden entstanden, musst du dich unverzüglich in Verbindung mit deiner Haftpflichtversicherung setzten, damit die Schadensregulierung schnellstmöglich ihren Lauf nimmt. Du kannst den Schaden deiner Versicherung entweder telefonisch oder per Post melden. Im Normalfall haben die Versicherungsgesellschaften spezielle Schadensformulare die du bequem online ausfüllen kannst. Deine Versicherung wird dich eventuell erneut kontaktieren um die nötigen Unterlagen oder Nachweise anzufordern.

Du hast ein Problem mit deinem Versicherer?

An diese Stellen kannst du dich wenden, wenn dein Versicherer auf deine Anrufe und Nachrichten nicht antwortet:

Versicherungsombudsmann
Verbraucherzentrale
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Welche Kündigungsfristen gelten für eine Haftpflichtversicherung?

Im Regelfall kannst du deine Versicherung drei Monate vor Vertragsablauf kündigen, vergisst du das verlängert sich deine Vertrag um ein weiteres Jahr. Es gibt aber auch das Sonderkündigungsrecht, von diesem kannst du Gebrauch machen wenn deine Versicherung ihren Beitrag erhöht ohne die Leistungen anzupassen. In diesem Fall hast du eine Frist von einem Monat um die außerordentliche Kündigung einzureichen.

Verstirbt der Versicherungsnehmer läuft die Versicherung nach 2 Monaten automatisch aus. Dafür reicht eine kurze Meldung bei der Versicherung schon aus. Aber auch umgekehrt kann die Versicherung den Vertrag kündigen oder davon zurücktreten. Generell hat der Versicherung nach jedem Schadenfall das Recht zu kündigen. Hast du in einem relativ kurzen Zeitraum viele Schadensfälle? Zahlst du deine Beiträge unpünktlich oder nicht vollständig? Ziehst du um ohne deiner Versicherung deine neue Adresse mitzuteilen? Das alles können Gründe sein für eine Versicherung den Vertrag mit dir zu beenden. Die Kündigung erfolgt zum Ende des Versicherungsjahres oder mit sofortiger Wirkung.

Was kann ich tun wenn mir auffällt, dass ich doppelt versichert bin?

Wenn du merkst, dass du zwei Haftpflichtversicherungen hast, dann kannst du die zuletzt abgeschlossene Versicherung jederzeit kündigen. Informiere deine Versicherung am besten so früh wie möglich über die Doppelversicherung.

Was ist zu beachten beim Zusammenzug von Ehe- oder Lebenspartnern?

Paare die zusammenziehen, einen eheähnliche Gemeinschaft Gründen oder heiraten können eine der beiden Haftpflichtversicherungen aus besonderem Anlass kündigen. Generell darf der Vertrag gekündigt werden, dessen Versicherungssumme unter 10.000€ liegt. Sind beide Versicherungen höher in der Versicherungssumme, dann kann der jüngere Vertrag gekündigt werden. Allgemein gilt: Teile deiner Versicherungsgesellschaft sämtliche Änderungen schnellstmöglich mit, um Nachteile zu vermeiden! Zwischen einer Ehe- und Lebenspartnerschaft wird bei der Versicherung nicht unterschieden und auch die Beiträge sind gleich hoch.

Muss ich bei einem von mir verursachten Schaden Vorauszahlung leisten?

Nein, du musst und solltest auch nicht in Vorleistung treten. Du solltest auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Wenn nach Prüfung geklärt ist, dass du für den Schaden haften musst, zahlt deine Versicherung dem Geschädigten die ihm zustehende Entschädigung aus.

Kann ich die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen?

Natürlich kannst du die Beiträge zur privaten Haftpflicht als sonstige Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzten. Bei deiner Einkommenssteuererklärung solltest du deine Beiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwände (Zeile 46 – 50)“ erfassen. Dort kannst du auch andere Vorsorgeaufwendungen geltend machen wie z.B.:

  • Kfz-Haftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht
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