Brauche ich einen Autoschutzbrief?

Wenn dein Fahrzeug plötzlich den Geist aufgibt ist das ein wahrer Albtraum. Um nicht auf den Kosten für Pannenhilfe, Abschleppkosten, usw. sitzenzubleiben ist ein Autoschutzbrief sinnvoll. Die Mitgliedsbeiträge bei einem Automobilclub sind meistens etwas teurer, aber als Mitglied bekommst du i.d.R. gratis Landkarten und anderes Infomaterial. Auch eine Beratungshilfe beim Fahrzeugkauf und Rabatte auf Reifen, Clubzeitschriften etc. gehören als Dienstleistung dazu.

Wenn du Besitzer eines neuen Fahrzeuges bist, dann brauchst du meist keinen Schutzbrief . Denn i.d.R. springt die Mobilitätsgarantie des Herstellers ein. In dieser Garantie sind meistens die Pannenhilfe, Kosten fürs Abschleppen, Kosten für einen Mietwagen, Hotelübernachtungen, etc. enthalten.

Brauche ich eine Kaskoversicherung?

Heutzutage werden immer mehr Autos geklaut oder durch Fremde beschädigt . Wenn du dein Fahrzeug z.B. gegen Diebstahl, Glasschäden oder Schäden die du selber verursachst absichern möchtest, dann wäre eine Kaskoversicherung für dich ideal , denn die KFZ-Haftpflicht leistet nur bei Schäden die du mit deinem Fahrzeug bei einem Dritten verursachst .

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Als Fahrzeughalter solltest du bei der Wahl der richtigen Kfz-Haftpflicht eine höhere Deckungssumme als die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckung wählen. Übersteigen die Schäden die Deckungssumme der gesetzlichen-Haftpflicht, haftest du als Versicherungsnehmer meist für den Rest selber. Üblich ist mittlerweile eine pauschale Deckung von 50-100 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden . Bei der Entschädigung von Personenschäden schränken einige Versicherer dies pro geschädigter Person meist mit bis zu 15 Millionen Euro ein.

Brauche ich eine Insassenunfallversicherung?

In der Regel nicht , denn verursachst du einen Verkehrsunfall mit Personenschaden, dann übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Kosten. Dies gilt auch für die Insassen in deinem Fahrzeug, z.B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte. Somit sind Personenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt . Verursacht ein anderer einen Unfall, kommt seine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Schließe lieber eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung ab, denn diese zahlt bei bleibenden Schäden die durch z.B. einen Verkehrsunfall oder andere Unfälle verursacht wurden. Somit bist du im Falle einer Erwerbsunfähigkeit besser geschützt als bei einer Insassenunfallversicherung.

Welche Angaben brauche ich zum KFZ-Vergleich?

Damit der Vergleichsrechner für dein Fahrzeug viele günstige Angebote finden kann, benötigt er folgende Angaben:

Fahrzeug:
Ortskennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
oder „nach Marke und Modell suchen“, Kraftstoffart, Marke, Fahrzeugkategorie, Leistung

Zulassung:
Fahrzeughalter, Erstzulassung

Nutzung:
nur privat, nur gewerblich, privat und/oder gewerblich

Versicherungsumfang:
nur Haftpflicht, Haftpflicht und Teilkasko oder Haftpflicht und Vollkasko

Wo gilt die deutsche Haftpflichtversicherung?

Normalerweise gilt der Vertrag für alle Mitgliedsstaaten innerhalb der EU. Durch das Kennzeichenabkommen reicht das amtliche Kennzeichen deines Fahrzeugs im Ausland meist als Nachweis für die Haftpflichtversicherung aus. Aber beachte, dass dieser nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis zu einem Jahr greift. Bei einem längeren Aufenthalt bzw. sobald du im Ausland deinen Hauptwohnsitz hast, greift die Haftpflichtversicherung nicht mehr.

Fallen bei einem Wechsel Kosten oder Gebühren an?

Nein, der Wechsel ist kostenlos . Die neue Versicherungsgesellschaft kündigt deinen noch bestehen Versicherungsvertrag und teilt deiner Zulassungsbehörde die neue Versicherungsnummer mit. Wenn du den Vertrag selber kündigst ,dann können ggf. Gebühren fürs Porto anfallen.

Welche gesetzliche Mindestdeckung muss ich haben?

Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bei Kraftfahrzeugen einschließlich der Anhänger je Schadensfall beträgt:

  • für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
  • für Sachschäden 1.12 Mio. Euro
  • Personen- oder Sachschaden (reine Vermögensschäden) 50.000 Euro

Bei Kraftfahrzeugen, die der Beförderung von Personen dienen und mehr als neun Plätze (ohne den Fahrersitz) aufweisen, erhöhen sich diese Beträge für das Kraftfahrzeug unter Ausschluss der Anhänger.

Für den 10. und jeden weiteren Platz um:

  • 50.000 Euro für Personenschäden
  • 500 Euro für reine Vermögensschäden

Vom 81. Platz ab für jeden weiteren Platz um:

  • 25.000 Euro für Personenschäden
  • 250 Euro für reine Vermögensschäden

Dies gilt nicht für Kraftomnibusse, die ausschließlich zu Lehr- und Prüfungszwecken verwendet werden. Zu welcher dieser Gruppen das Fahrzeug gehört, richtet sich nach der Eintragung im Kraftfahrzeug- oder Anhängerbrief.

Wann lohnt es sich SF-Rabatte zu übernehmen?

Die SF-Rabatte werden meist nur auf Verwandte übertragen . Es können allerdings nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der Begünstigte auch selbst hätte erzielen können . Dies setzt voraus, dass er seinen Führerschein schon lange genug hat. Außerdem ist zu beachten, dass bei demjenigen von dem du die SF-Rabatte bekommst der Schadenfreiheitsrabatt um den übertragenden Anteil sinkt. Eine Übertragung lohnt sich meist nur in den folgenden Fällen:

  • Besitz von zwei Autos – Zweitauto wird vom Kind gefahren
  • Abgabe des Führerscheins – Eltern oder Großeltern verzichten vollständig auf das Fahren
  • Tod des Versicherungsnehmers – Vererbung der Rabtte an Kinder

Ab wann lohnt sich die Vollkaskoversicherung nicht mehr?

Wenn dein Fahrzeug älter als 4 bis 6 Jahre ist, dann macht eine Vollkasko kaum Sinn . Wenn du bei einigen KFZ-Versicherern ab der SF-Klasse 25 eingestuft bist, ist diese meistens genauso teurer wie eine Teilkasko-Versicherung. Daher lohnt sich aufgrund des geringen Beitragsunterschiedes eine Umstellung kaum.

Wie unterscheiden sich Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko?

Haftpflicht
Wenn man ein Kraftfahrzeug besitzt, dann ist diese Versicherung Pflicht! Ein KFZ ohne Haftpflichtversicherung darf sich nicht auf öffentlichen Straßen befinden. Das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben . Verursachst du einen Unfall mit deinem Fahrzeug, z.B. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, dann übernimmt im Regelfall die Haftpflichtversicherung die Kosten in Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

Teilkasko
Sie ist freiwillig und deckt nur Teilbereiche am eigenen Fahrzeug ab z.B. Diebstahl, Glasbruch, Kurzschluss und höhere Gewalt. Bei dieser Versicherung gibt es keine SF-Klasse. Sie steigt und fällt also nicht.

Vollkasko
Die Vollkasko ist umfangreicher. Sie übernimmt den Schaden an deinem Fahrzeug, wenn du selber der Unfallverursacher bist. Sie tritt auch bei Unfallflucht des Gegners ein, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist oder wenn dieser zwar schuld ist, aber nicht haftbar ist. Dies könnte zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Kind sein. Die Leistungen der Teilkasko ist in der Vollkasko enthalten.

Haftpflicht
Teilkasko
Vollkasko
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Brand und Explosion
Elementarschäden
Diebstahl / Einbruchsversuch
Marderschäden

(meist niedrige Deckung)
Glasschäden
Wildschäden
Vandalismus
Schäden durch Eigenverschulden
Ausfall einer gegnerischen Haftpflichtversicherung
z.B .bei Fahrerflucht

Wozu brauche ich die elektronische Versicherungsbestätigung?

Die frühere Deckungs- bzw. Doppelkarte wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt und stellt einen vorläufigen Nachweis deiner KFZ-Versicherung dar. Die Nummer ist wichtig, denn ohne diese kannst du dein Fahrzeug (Auto, Motorrad etc.) nicht bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde anmelden . Wenn du den Versicherer wechselst, dann teilt der neue KFZ-Versicherer i.d.R. die neue Versicherungsbestätigungsnummer deiner Zulassungsbehörde mit.

In welchen Ländern benötige ich eine Grüne Karte (Auslandsschutz)?

Vorgeschrieben ist die Grüne Karte meist bei Reisen in den folgenden Ländern:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, Türkei, Russland, Ukraine, Weißrussland

Wenn du nach Italien fährst, dann empfiehlt es sich die Grüne Karte mitzunehmen.

Nicht anerkannt bzw. gültig ist die Grüne Karte in diesen Ländern:
Kosovo, Israel, Iran, Marokko, Tunesien

Weitere Informationen zur Grünen Karte bekommst du beim:
Deutsches Büro Grüne Karte e. V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Tel.: (030) 20205757
Fax: (0 30) 20206757
E Mail: dbgk[at]gruene-karte.de
www.gruene-karte.de

Was ist ein Saisonkennzeichen?

Das Saisonkennzeichen ist nicht auf eine Saison/Jahreszeit begrenzt. Damit ist nur der Zulassungszeitraum gemeint (min. 2 Monate und max. 11 Monate) mit dem du auf den öffentliche Straßen unterwegs sein/parken darfst. Viele nutzen es um ihr Cabrio, Motorrad, Wohnmobil, Quad, etc. für den Zeitraum von April bis Oktober anzumelden. Mit einem Saisonkennzeichen zahlst du nur anteilig Kfz-Steuer. Die An- und Abmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgt i.d.R.automatisch, somit ist es bequemer und günstiger.

Beachte, dass wenn du dein Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf öffentlichen Straßen abstellst oder es fährst , besteht kein Versicherungsschutz! Wenn ein Unfall verursacht wird, dann müsstest du für den Schaden selber aufkommen. Außerdem machst du dich auch strafbar und es können hohe Geld- und Freiheitsstrafen drohen .

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Von einer grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn du dem Straßenverkehr nicht genügend Aufmerksamkeit schenkst und so die Sorgfalt vernachlässigst . Dies könnte z.B. der Fall sein wenn du beim Einstellen des Radiosenders abgelenkt warst und dadurch einen Verkehrsunfall verursachst oder eine rote Ampel bzw. ein Stoppschild überfährst. Viele Versicherer schließen alkohol- oder drogenbedingte Schäden grundsätzlich aus. Ab einem Wert von 1,1 Promille kann das konkrete Konsequenzen haben, denn ab dieser Grenze ist der Straftatbestand erfüllt und bedeutet meist den dauerhaften Führerscheinentzug und es kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.

Was ist beim Umzug zu beachten?

Wenn du innerhalb von Deutschland umziehst, dann ändert sich im Regelfall nichts. Das einzige was du tun musst ist deiner Versicherung deine neue Daten (z.B. Anschrift, ggf. Bankverbindung, Kennzeichen) mitzuteilen . Ziehst du ins Ausland, dann kannst du den Vertrag meist auflösen oder kündigen.

Was sind Schadenfreiheitsklassen?

Je länger du unfallfrei fährst, desto niedriger wirst du eingestuft. Die SF-Klassen beginnen von 0-35. Die M Klasse (Malus) ist die teuerste Stufe.

Die SF-Klassen gibt es nur bei der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet Risiken, die du als Versicherungsnehmer nicht selbst beeinflussen kannst z.B. durch ein Marderschaden, Brand, Diebstahl etc., deswegen wird sie nicht in den SF-Klassen mitberücksichtigt.

Unfallfrei
Haftpflicht/Vollkasko
SF M
Fahranfänger Unfall durch Eigenverschulden
bis 245 %
SF 0
Fahranfänger / Rückstufung aus SF 1
bis 230 %
SF ½
Führerschein länger als 3 Jahre
bis 140 %
SF 1
1 Jahr
100 %
SF 2
2 Jahre
85 %
SF 3
3 Jahre
70 %
SF 4
4 Jahre
60 %
SF 5
5 Jahre
50 %
SF 6
6 Jahre
55 %
SF7 – SF35
7-35 Jahre
20-50%

Was sind Regional- und Typenklassen?

Regionalklasse
Die Regionalklasse ist ein Risikomerkmal zur Berechnung der Versicherungsprämie für die Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Sie wird jedes Jahr neu von der Gemeinschaft der Autoversicherer (GDV) herausgegeben. Die Zuordnung zu einer Region erfolgt anhand des Hauptwohnsitzes des Fahrzeughalters.

Typenklasse
Die Typklasse ist für KFZ-Versicherungsanbieter ein rechnerischer Wert, anhand dessen wird abgeschätzt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass bei einem bestimmten Fahrzeugtyp Schäden anfallen können z.B. durch Diebstahl, Einbruch, Verkehrsunfälle, etc.

Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht?

Ja , denn dies ist eine gesetzliche Pflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz § 1PflVG). Denn ohne Versicherungsbestätigung (eVB) ist es nicht möglich ein Auto/Motorrad etc. zuzulassen. Ohne diese Versicherung bekommst du erst kein Kennzeichen bzw. es kann sein, dass dieses eingezogen wird, wenn du deine Versicherungsprämien nicht zahlst. Fährst/parkst du ohne Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr, verstößt du damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Kaskoversicherungen (Teil-, Vollkasko) sind freiwillige Versicherungen die nicht abgeschlossen werden müssen.

Welche Kündigungsfristen gelten für mich?

Normale Kündigung

  • Beginn 1 Januar (Folgejahr) = Stichtag der 30. November
  • 1. März (z.B. bei Saisonkennzeichen) = Stichtag 31. Januar

Sonderkündigungsrecht

Die Kündigungsfrist bei einer Sonderkündigung beträgt in der Regel 14 Tage:

  • Beitragserhöhung
  • Kündigung im Schadenfall
  • Kündigung nach Veräußerung (Fahrzeugwechsel)
  • Tod des Vertragsinhabers

Kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Das Widerrufsrecht ist in Paragraf 335 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Es dient dem Schutz der Verbraucher und gibt dir die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurück zu treten. Darunter fallen alle über Fernkommunikation abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, ob per Telefon, Telefax, Brief oder Internet.

Im Widerruf muss keine Begründung enthalten sein und dieser erfolgt i.d.R. in schriftlicher Form.

Muss ich meinen alten Vertrag selber kündigen?

Nein, denn wenn du deinen neuen KFZ-Versicherer damit beauftragst, dann kümmert er sich darum. Er kündigt deinen noch bestehenden Vertrag und teilt deine neue Versicherungsnummer deiner Zulassungsbehörde mit. Falls du deinen Vertrag selber kündigen möchtest, dann kannst du hierfür unsere kostenlosen Kündigungsvorlagen benutzen. Natürlich hast du die Möglichkeit unsere Vorlagen auch für eine Sonderkündigung wie z.B. durch eine Beitragserhöhung zu nutzen.

Diese Ausrüstung solltest du immer im Auto haben!

  • Warndreieck, Warnweste
  • Erste-Hilfe-Set (regelmäßig Haltbarkeit checken)
  • Versicherungspapiere, Grüne Karte im Ausland
  • Schutzbrief-Unterlagen für den Fall einer Panne
  • Telefonnummernliste: Notrufnummer vom Fahrzeughersteller,
    Sperrnummern von EC Karten-/ Kreditkarten (bei Diebstahl der Geldbörse)
  • Unfallaufnahmebogen
  • Taschenlampe (falls das Fahrzeug kein Licht mehr hat bzw. du Hilfe suchst)
  • Ersatzrad, Wagenheber und Radkreuz (für den Fall einer Reifenpanne)
  • Ersatzbirnen (falls du diese selber austauschen kannst)

Kann ich meine KFZ-Versicherung steuerlich absetzen?

Selbständige Nutzung
Du bist selbständig? Dann kannst du dein Fahrzeug sofern es zur Ausübung deiner Arbeit notwendig ist, als Betriebsausgabe voll absetzen .

Private und berufliche Nutzung
Du nutzt dein Fahrzeug beruflich und privat? Die Kosten für die berufliche Nutzung kannst du anteilig als Werbekosten in der Anlage N der Steuererklärung eintragen. Damit du die privaten und beruflichen Fahrten besser auseinanderhalten kannst, solltest du die beruflichen Fahrten in einem Fahrtenbuch eintragen. Dies dient auch zum besseren Nachweis für das Finanzamt, denn ohne Nachweis könnte es ggf. schwierig werden.

Private Nutzung
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, kannst du diese als Sonderausgabe beim Finanzamt absetzen. Damit das Finanzamt deine Beiträge anrechnet, solltest du unbedingt zur Steuererklärung einen Beleg (Rechnung) beilegen. Die Kosten für Vorsorgeaufwendungen (als Sonderausgabe) zu denen auch die Kranken- und Pflegeversicherung gehört, ist bis zu einer Gesamthöhe von 1.900 Euro steuerlich absetzbar.

Welche Steuervergünstigungen für Fahrzeuge gibt es überhaupt?

Elektrofahrzeuge
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt:

  • 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 oder
  • 5 Jahre bei Erstzulassung ab 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.
  • Elektro-Pkw mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 sind für fünf Jahre von der Steuer befreit.

Gilt nicht für Hybridfahrzeuge, denn diese Fahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.


Fahrzeuge von Schwerbehinderten

Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent sind:

  • Du bist schwerbehindert (GdB mindestens 50).
  • Deine Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos (Merkzeichen Gl).

  • Du verzichtest auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Das Fahrzeug ist auf dich zugelassen.

Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind:

  • Du bist schwerbehindert (GdB mindestens 50) und außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H)
  • Das Fahrzeug ist auf dich zugelassen.

Das Fahrzeug darfst du nicht zweckfremden.


Zulassungsfreie Kfz
Alle zulassungsbefreiten Kraftfahrzeuge sind von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung sind folgende Fahrzeugarten von der Zulassungspflicht ausgenommen:

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
  • Leichtkrafträder
  • Kleinkrafträder
  • motorisierte Krankenfahrstühle
  • Leichtkraftfahrzeuge
  • Elektronische Mobilitätshilfen

Transport per Eisenbahn
Wenn du mit deinem Fahrzeug (unabhängig vom Beladungszustand), Teile der Strecke mit der Eisenbahn (Autozug) zurücklegst, kannst du einen Teil der KFZ-Steuer zurück erhalten.

  • ab 32 bis 62 Fahrten: 25 %
  • ab 63 bis 93 Fahrten: 50 %
  • ab 94 bis 123 Fahrten: 75 %
  • ab 124 Fahrten: 100 %

Legst du mit der Eisenbahn eine Strecke von mehr als 400 km zurück, dann wird die Fahrt doppelt gezählt, bei mehr als 800 km dreifach. Die Steuer wird pro festem Erstattungszeitraum von zwölf Monaten nachträglich erstattet. Hierfür sind Aufzeichnungen mitzuführen.


H-Kennzeichen
Für jedes Fahrzeug mit einer H-Zulassung zahlt der Halter pauschal 191 Euro im Jahr und das unabhängig von Abgasnorm und Hubraum. Für Kleinwagen bis 800 ccm Hubraum ist eine normale Zulassung in der Regel günstiger.


Oldtimer und rote Kennzeichen
Besitzt du mehrere Oldtimer und fährst du diese nur anlassbezogen, z.B. zur Teilnahme an Oldtimertreffen oder um eine Probe-, Überführungs- oder Werkstattfahrt zu machen? Für Fahrzeuge die vor min. 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes 07’er-Kennzeichen („rotes Oldtimerkennzeichen“) beantragt werden.

Die Kfz-Steuer für Oldtimer- und rote Kennzeichen beträgt pauschal jährlich 46 Euro. Für Krafträder und für alle übrigen Kraftfahrzeuge 191 Euro

Wie kann ich eine Steuervergünstigung für mein Fahrzeug beantragen?

Dies kannst du meistens im Rahmen deiner Erstzulassung mit der örtlichen Zulassungsstelle klären. Rüstest du dein Fahrzeug später um, z.B. um es schadstoffärmer zu machen, dann kannst du eine mögliche Steuervergünstigung bei deinem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Die Adresse und ggf. Ansprechpartner findest du in deinem aktuellen Fahrzeug-Steuerbescheid.

Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Internet: www.zoll.de

Was soll ich tun, wenn ich einen Konflikt mit meinen Versicherer habe?

Wenn du Probleme mit deinem KFZ-Versicherer hast und er reagiert nicht auf deine Anrufe und/oder Nachrichten? Dann kannst du dich als Verbraucher mit Problemen an folgende Stellen wenden:

Was passiert wenn mein Versicherer Insolvenz anmeldet?

Wer bezahlt den Schaden, wenn der Versicherer plötzlich Zahlungsschwierigkeiten hat, Fahrerflucht begangen wurde oder das gegnerische Fahrzeug nicht versichert war? Für diesen Fall springt die Verkehrsopferhilfe ein. Dies ist ein Garantiefond der deutschen Kraftfahrtversicherer und schützt dich so als Geschädigten. Sie leistet somit Ersatz für Sach- und Personenschäden.

Ist ein Versicherungsanbieterwechsel mit Risiken verbunden?

Nein, denn ein Wechsel ist unproblematisch und ganz einfach. Dein neuer Versicherer kündigt auf Wunsch deinen noch bestehenden Vertrag und teilt deiner Zulassungsbehörde auch die neue Versicherungsnummer mit.

Günstige KFZ-Versicherung finden

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Tipps zum Wechsel / Vergleich der KFZ-Versicherung

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Musterkündigung KFZ-Versicherung

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