Jeder von uns hat schon den einen oder anderen Irrtum/Mythos aus seinem Bekannt- der Verwandtschaftskreis gehört, doch wie viel Wahrheit steckt wirklich dahinter? Wir haben für dich die gängigsten Mythen und Irrtümer zusammengefasst.

1. Orientiert sich der Schadenfreiheitsrabatt an der Höhe des Schadens?

Nein, denn beim Schadensfreiheitsrabatt kommt es nicht auf die Höhe des Verursachten Schadens an, sondern auf die Anzahl der verursachten Schäden. Bei einem teuren Schaden verlierst du weniger Rabatt als bei mehreren nicht so teuren Schäden.

2. Ist eine günstige Kasko-Versicherung am besten?

Das kann man nur beantworten, wenn die KFZ-Tarife vergleichbare Leistungen anbieten. Es kann also sein, dass die günstigste Kasko-Versicherung z.B. bei Wildunfällen nicht alle Tiere einbezieht usw. Deswegen sollte man vor dem Abschluss einer Kasko-Versicherung auch den Versicherungskatalog durchgehen und evtl. vergleichen.

3. Zahlt bei einem Auffahrunfall immer der Auffahrende?

Nein, nicht immer! Es gibt Ausnahmen bei denen der Vorausfahrende Fahrer eine Teilschuld angerechnet bekommt, wenn er z.B. eine Vollbremsung ohne Grund ausführt, beim Fahrstreifenwechsel nicht blinkt, usw.

4. Verfällt mein Schadenfreiheitsrabatt wenn ich die Kfz-Versicherung wechsle?

Nein, denn Schadenfreiheitsrabatt kannst du problemlos zu deiner neuen Versicherung mitnehmen. Du musst dafür nur deiner neuen Versicherung den Namen deiner Vorversicherung mitteilen und die erfragen deinen Stand ab.

5. Bleibt mein Versicherungsrabatt bei einem Umzug gleich?

Nein, denn die Beiträge errechnen sich auch aus den Regionalklassen. Je mehr Schäden in einem Zulassungsbezirk passieren, desto höher ist der Beitrag. z.B.: In Berlin ist der Beitrag höher als in Naumburg.

6. Muss man die Versicherung im Falle eines Wechsels immer zum 30.November kündigen?

Nein, die meisten Autofahrer wird der Beitrag zum 01.Januar fällig und da ist der 30. November ausschlaggebend als Kündigungsdatum. Beginnt dein Versicherungsschutz am 01. August, dann ist für dich der 30. Juni als Kündigungsdatum ausschlaggebend.

7. Greift die Teilkasko bei Vandalismus?

Nein, bei der Teilkasko ist Vandalismus ausgeschlossen. Nur die Vollkasko würde in diesem Fall greifen. Die Teilkasko gilt allerdings, wenn das Kfz beschädigt wird um einen Diebstahl zu begehen: z.B. zerbrochene Frontscheibe zum Abmontieren der Soundanlage.

8. Zahlt die Versicherung bei einem Schaden mit einem nicht verkehrstüchtigen Auto?

Nein! Wenn sich herausstellt, dass sich das Auto in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand befand, dann stuft die Versicherung solch ein Handeln als grobfahrlässig ein und reguliert den Schaden nicht.

9. Was geschieht, wenn ich einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursache?

Selbst wenn du unter der 0,5 Promillegrenze einen Unfall verursachst, dann musst du damit rechnen, dass du auf jeden Fall eine Teilschuld erhältst. Im Anschluss wird deine Versicherung überprüfen, ob der Unfall ohne Alkoholeinfluss hätte verhindert werden können.

10. Reguliert die Kaskoversicherung alle Kratzer und Beulen die von Ästen verursacht werden?

Diese Schäden werden nur reguliert wenn du eine Vollkasko hast. Die Teilkasko greift bei solchen Schäden erst wenn ein Sturm mit mindestens Windstärke 8 diese verursacht. Bedenke, dass du in deiner Schadensfreiheitsklasse bei jedem Vollkasko-Schaden zurückgestuft wirst und dadurch erhöht sich auch dein Beitrag!