Versicherungsumfang begrenzen
Wenn der Wert deines Autos bei ca. 2.000 Euro liegt, macht es keinen Sinn sich mit einer recht teuren Teil- oder Vollkasko zu versichern. So reduziert sich der Beitrag enorm. Aber ist dein geliebtes Auto mehr Wert bzw. bist du mit einem hochpreisigen Auto unterwegs, dann solltest du über den Abschluss einer Teil- oder Vollkasko nachdenken.
Auto mit niedriger Typklasse
Je niedriger die Typklasse deines Autos ist, umso günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Einige Automodelle sind seltener in Unfälle verwickelt als andere (Oma-Wagen, Oldtimer und Exoten).
Dauer des Führerscheinbesitzes
Wenn du deinen Führerschein länger als drei Jahre besitzt, dann steigst du in die Schadenfreiheitsklasse ½ ein und fängst so nicht bei der teuren SF 0 an.
Rabattübertragung
Bei einigen Versicherern kannst du die SF-Rabatte von Verwandten übertragen bekommen. Dies lohnt sich meist nur, wenn du als Fahranfänger deinen Führerschein bereits seit einigen Jahren hast und du ein eigenes Auto auf dich anmelden und versichern möchtest oder z.B. deine Großeltern das Fahren einstellen, denn dein Verwandter verliert beim Übertrag ggf. alle SF-Rabatte.
Begleitetendes Fahren ab 17
Wenn du als junger Autofahrer beim Begleitenden-Fahren teilgenommen hast, dann erhältst du von den meisten KFZ-Versicherern eine Beitragsermäßigung.
SF-Klassen von Rollern und Motorrädern nutzen
Du hast nicht nur die Möglichkeit die SF-Klassen von einem Auto auf das andere zu übertragen, sondern auch von Motorrädern und Rollern auf ein Auto. Es müsste sich aber um einen Roller ab min. 50 Kubikzentimeter handeln. Wenn deine Eltern vor einigen Jahren ein Motorrad oder ahnliches versichert haben, könntest du ggf. den Rabatt übernehmen bzw. übertragen lassen. Aber beachte, wenn du den Schadenfreiheitsrabatt von deinem eigenen Motorrad überträgst dort i.d.R. die SF verloren gehen und du so wieder bei SF-Klasse 0 anfängst. Daher solltest du genau Durchrechnen und beide Möglichkeiten miteinander vergleichen.
Halbjahresregelung nutzen
Es wäre ratsam dein Auto nach dem 1.Juli zu versichern, denn nur wenn das Auto im laufenden Jahr sechs Monate auf dich zugelassen ist, wirst du am Ende des Jahres nicht hochgestuft und die Unfall-freien Monate gehen nicht verloren. Die Halbjahresregelung wird von den meisten KFZ-Versichern angeboten.
So wird der Vertrag gerechnet, als hätte das Versicherungsverhältnis bereits zum 1. Januar des Jahres begonnen. Natürlich müsstest du dann auch die Beiträge rückwirkend bezahlen. Meistens zahlt sich das jedoch aus.
Zweitwagenregelung
Mit der Zweitwagenregelung kannst du dein Auto günstiger versichern z.B. über deine Eltern, Großeltern oder den Partner und so sparst du an Beitragsgebühren. Beachte: Kommt es zu einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Zweitwagen, dann werden i.d.R. beide Fahrzeuge hochgestuft.