Auch 2019 werden sich manche Dinge ändern, was dich alles erwartet haben wir hier kurz vor dem Jahresende zusammengefasst!

1. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt

Ab dem 01.01.2019 sinkt der Beitragssatz auf 2,5% des Bruttogehalts, insgesamt also um 0,5 Punkte. Allerdings steigt auch der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte.

2. Kfz online Ab- und Anmelden

Ab 2019 soll es möglich sein Fahrzeuge online zuzulassen und abzumelden, auch bei einem Halter- oder Bezirkswechsel. Um diese Option nutzen zu können braucht man einen gültigen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion.

3. Entlastungen für 56 Mio. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen

Die Krankenkassenbeiträge werden ab dem 01. Januar wieder zu 50:50 zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Dadurch sparen Arbeitnehmer und Rentner jährlich um die 6,9 Milliarden Euro.

4. Dieselfahrverbote

Stuttgart ist die erste Stadt die ab dem 01. Januar ein Dieselfahrverbot einführt, jedoch dauert es nicht mehr lange bis sich andere Städte anschließen. Entweder werden sich die Fahrverbote auf einzelne Straßenabschnitte beziehen oder sogar auf den kompletten Innenstadt-Bereich.

5. Erweiterung der Mütterrente

Mütter die vor dem 01.01.1992 Kinder bekommen haben sollen ab Januar mehr Rente kriegen (sog. Mütterrente II). Die Rente steigt von 2,0 auf 2,5 Entgeltpunkte.

6. Änderungen beim Mieterschutzgesetz

Künftig dürfen die Mieten höchstens um 3 Euro pro Quadratmeter erhöht werden. Wird ein Mieter auf Grund einer Pflichtrenovierung aus der Wohnung gedrängt, droht ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro.

7. Goodbye iTAN

Ab dem 14.09.2019 wird das iTAN-Verfahren komplett eingestellt. Wer sich bis jetzt noch keine Gedanken gemacht hat sollte schnellstmöglich auf mobile- oder Photo-TAN umsteigen, sonst kann man künftig nicht mehr überweisen.

8. Einführung der Brückenteilzeit

Man kann ab Januar die vereinbarte Arbeitszeit verringern und das für 1 bis fünf Jahre. Ein Arbeitgeber ist danach verpflichtet die Rückkehr in Vollzeit wieder zu ermöglichen. Die Brückenteilzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Arbeitern.

9. Viele Energieausweise laufen 2019 ab

Vor genau zehn Jahren wurde die Ausweispflicht der Energieausweise für Wohngebäude eingeführt. Wer eine Immobilie besitzt muss bei einer Neuvermietung oder bei einem Verkauf den Ausweis unbedingt erneuern lassen.

10. Erhöhung des Mindestlohns

Bisher wurde vom Gesetzgeber ein Mindestlohn von 8,84€ pro Stunde vorgeschrieben. Ab dem 01. Januar 2019 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf 9,19€ pro Stunde.